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Kupieren von Rute und Ohren bei Pudeln: Verbote in der Ukraine und in Deutschland
Was das Europäische Übereinkommen zum Kupieren von Rute und Ohren sagt, welche Regeln in der Ukraine und in Deutschland gelten und warum wir nicht kupieren.
Redaktioneller Entwurf · Stand: 12. Oktober 2026
Kurz gesagt
- Kupieren heißt: Einem Hund werden Rute oder Ohren gekürzt, ohne dass es medizinisch nötig ist. Wir machen das nicht.
- Artikel 10 des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren verbietet solche Eingriffe. Für die Ukraine gilt das Übereinkommen seit dem 1. August 2014.
- In Deutschland verbietet § 6 des Tierschutzgesetzes die Amputation. Hunde, die entgegen dem Gesetz kupiert wurden, dürfen nicht auf Ausstellungen gezeigt werden.
- Einen einheitlichen EU-Rechtsakt zum Kupieren gibt es nicht – es gelten die nationalen Gesetze.
Was Kupieren ist
Kupieren ist ein Eingriff, mit dem man das natürliche Aussehen eines Tieres nur der Schönheit wegen verändert, ohne dass es medizinisch nötig ist. Früher galt es bei manchen Rassen als „Rassestandard“. Die moderne Tiermedizin und Ethik lehnen es ab.
Rute und Ohren braucht der Hund, um sich zu verständigen, das Gleichgewicht zu halten und die Körpertemperatur zu regeln. Werden sie entfernt, ist die natürliche Anatomie gestört. Das kann chronische Schmerzen, Koordinationsprobleme oder Verhaltensstörungen auslösen.
Kupieren in asiatischen Zwingern
In asiatischen Zwingern, auch in chinesischen, werden Pudeln nach unseren Beobachtungen bis heute die Ruten kupiert. Das ist eben eine Beobachtung: Eine Statistik haben wir nicht, deshalb sprechen wir nicht von allen Züchtern.
Schauen Sie deshalb, woher der Welpe kommt. Ist der Hund importiert und seine Rute kupiert, fragen Sie, wer das gemacht hat und warum. Der FCI-Standard für den Pudel erlaubt das Kupieren der Rute nicht mehr.
Europäisches Übereinkommen
Das wichtigste internationale Dokument ist das Europäische Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren von 1987. Es ist ein Vertrag des Europarats und kein Gesetz der Europäischen Union. Artikel 10 verbietet Eingriffe, die das Aussehen eines Tieres ohne Heilzweck verändern: das Kupieren der Rute, das Kupieren der Ohren, das Durchtrennen der Stimmbänder, das Entfernen von Krallen und Zähnen. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Tierarzt den Eingriff aus medizinischen Gründen oder zum Wohl des einzelnen Tieres für nötig hält.
Nicht alle Länder sind dem Übereinkommen beigetreten, und manche haben Vorbehalte erklärt. Einen einheitlichen EU-Rechtsakt, der das Kupieren in allen Mitgliedstaaten verbieten würde, gibt es derzeit nicht – es gelten die nationalen Gesetze.
Ukraine
Die Ukraine hat das Übereinkommen 2011 unterzeichnet; das Ratifizierungsgesetz wurde am 18. September 2013 verabschiedet, für die Ukraine gilt es seit dem 1. August 2014. Das Verbot aus Artikel 10 ist also eine völkerrechtliche Verpflichtung des Staates. Zugleich gibt es im ukrainischen Gesetz selbst bis heute kein ausdrückliches Kupierverbot – darauf weist der Forschungsdienst der Werchowna Rada hin. Das Ministerium für Umweltschutz und natürliche Ressourcen hat in einem Schreiben vom 27.02.2025, das die Kynologische Union der Ukraine veröffentlicht hat, bestätigt, dass das Verbot nach dem Übereinkommen gilt.
Die Kynologische Union der Ukraine lässt seit 2025 Hunde mit kupierten Ohren oder Ruten nicht zu internationalen Ausstellungen zu und stellt für kupierte Welpen keine Papiere aus.
Deutschland
In Deutschland gilt § 6 des Tierschutzgesetzes (TierSchG): Das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen ist verboten. Eine Ausnahme für jeden Eingriff ist die tierärztliche Indikation im Einzelfall. Es gibt noch eine weitere – für Jagdhunde, wenn der Eingriff für ihre Arbeit unerlässlich ist und der Tierarzt keine Bedenken hat. Pudel betrifft diese Ausnahme nicht. Zu dem Punkt des Übereinkommens über das Kupieren der Rute hat Deutschland einen Vorbehalt erklärt und stützt sich hier deshalb auf das eigene Gesetz.
Daneben gilt ein Ausstellungsverbot (§ 10 der Tierschutz-Hundeverordnung, TierSchHuV): Hunde, denen entgegen dem Gesetz Ohren oder Rute amputiert wurden, dürfen nicht auf Ausstellungen und anderen Veranstaltungen gezeigt werden, auf denen Hunde verglichen oder bewertet werden.
Unsere Position
Wir kupieren nicht und unterstützen das Kupieren nicht. Unsere Pudel behalten ihr natürliches Aussehen.
Quellen & Einordnung
- FCI: Standard Nr. 172, Poodle (gültig seit 01.08.2024) – das Kupieren der Rute ist nicht mehr erlaubt
- Ukraine: Schreiben des Ministeriums für Umweltschutz und natürliche Ressourcen der Ukraine zur Umsetzung des Kupierverbots nach dem Gesetz „Über den Schutz der Tiere vor grausamer Behandlung“ und dem Europäischen Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (PDF)
- Deutschland: § 6 Tierschutzgesetz (TierSchG) – Amputationsverbot und Ausnahmen davon
- Deutschland: § 10 Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) – Ausstellungsverbot
- Deutschland: Deutscher Tierschutzbund zum Kupierverbot
- Ukraine und Europa: Analyse des Forschungsdienstes der Werchowna Rada zur Anwendung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz von Heimtieren auf das Kupieren von Rute und Ohren (PDF)
- Übereinkommen: Text und Daten des Inkrafttretens in der Vertragsdatenbank, einschließlich der Vorbehalte der Staaten
- Kynologische Union der Ukraine: Regeln für kupierte Hunde ab 2025, nach einer Meldung von „24 Kanal“
Quellen abgerufen am 12. Oktober 2026. Allgemeine Orientierung; keine individuelle Untersuchung oder Beratung.