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Welpenwahl & Papiere / 3 Min. Lesezeit

Welpen ukrainischer Hunde im Ausland registrieren

Wie Welpen eine Ahnentafel bekommen, die im Ausland von Hunden mit ukrainischen FCI-Papieren geboren wurden.

Redaktioneller Entwurf · Stand: 12. Oktober 2026

Kurz gesagt

  • Welpen, die im Ausland von Hunden mit ukrainischen FCI-Papieren geboren wurden, registriert die Ukrainische Kynologische Union (UKU) in einem besonderen Verfahren.
  • Nötig sind Chip, Impfungen, eine Bescheinigung vom Tierarzt und ein Videoanruf mit der UKU.
  • Zuerst bekommen Sie eine digitale Welpenkarte, später wird sie gegen eine Export-Ahnentafel getauscht.
  • Das Verfahren wurde wegen des Krieges eingeführt und gilt nur für Hunde mit UKU-FCI-Papieren.

Woher das Verfahren kommt

Wegen des russischen Krieges gegen die Ukraine haben viele Mitglieder von FCI-Organisationen, Züchter und Besitzer eingetragener Hunde das Land zusammen mit ihren Hunden verlassen. Rechtlich sind diese Menschen keine Flüchtlinge im üblichen Sinn: Sie haben vorübergehenden Schutz (in Deutschland § 24 AufenthG). Manche Hündinnen waren bei der Ausreise schon gedeckt, manche trächtig, und manche Welpen kamen erst im Ausland zur Welt.

Es stellte sich die Frage: Wie bleiben die Zuchtlinien anerkannt, wenn die Hunde im Ausland sind und das nationale System im Krieg arbeitet?

Das besondere Verfahren hat die Ukrainische Kynologische Union (UKU) vorgeschlagen, das FCI-Mitglied der Ukraine. Der FCI-Vorstand hat es am 16. März 2022 beschlossen. Danach stellt die UKU Papiere für Welpen aus, die in einem anderen FCI-Land von in der Ukraine eingetragenen Eltern geboren wurden. Die FCI-Mitteilung hat unter anderem der ÖKV (Österreich) abgedruckt.

Das Verfahren wurde wegen des Krieges eingeführt. Die FCI schreibt nicht, wie lange es gilt. Fragen Sie deshalb vor dem Antrag bei der UKU nach, ob sich der Ablauf geändert hat.

Dank des Verfahrens bekommen die Welpen Papiere, die alle FCI-Mitglieder anerkennen. Und die Besitzer können weiterhin eine Zuchtzulassung bekommen, auf Ausstellungen fahren und ihre Hunde ordentlich weitergeben.

Wenn Hündin und Welpen im Ausland sind

  1. Beim Tierarzt. Der Tierarzt vor Ort setzt jedem Welpen einen Mikrochip, impft ihn altersgerecht, untersucht ihn (Hoden, Gebiss, mögliche Fehler) und stellt eine Bescheinigung aus.
  2. Antrag bei der UKU. Sie schicken diese Bescheinigung und die Angaben zu den Eltern per E-Mail. Danach prüft ein Kynologe der UKU per Videoanruf den Mikrochip und das Exterieur der Welpen.
  3. Papiere. Per E-Mail kommen die digitalen Welpenkarten. Später tauschen die neuen Besitzer sie gegen Export-Ahnentafeln.

Wenn der Welpe schon verkauft ist

Der neue Besitzer schickt an die UKU:

  • eine Kopie der Welpenkarte oder der Ahnentafel auf den Namen des Vorbesitzers;
  • seine eigenen Daten;
  • den Zahlungsbeleg für die Ahnentafel.

Die UKU schickt per E-Mail eine digitale Kopie der Export-Ahnentafel. Später lässt sie sich gegen das Original auf Papier tauschen. Laut der FCI-Mitteilung erkennen alle Mitglieder und Vertragspartner der FCI die Welpenkarten und Export-Ahnentafeln an, die nach diesem Verfahren ausgestellt wurden.

Für wen das nicht gilt

Das Verfahren gilt nur für Hunde mit UKU-FCI-Papieren. Besitzer von Hunden mit Papieren nicht anerkannter Organisationen können es nicht nutzen.

Der Ablauf wurde vereinfacht, aber die UKU kontrolliert weiter: Die Welpen untersucht ein Tierarzt, und Chip und Exterieur prüft ein Kynologe der UKU.

Jeder Besitzer eines FCI-Hundes muss sich weiterhin an die Regeln der FCI und seines Vereins halten.

An wen Sie sich wenden

Wenn Sie mit einem bei der FCI eingetragenen Hund im Ausland sind und Fragen zum Verfahren haben, wenden Sie sich an die UKU oder an die FCI-Organisation in dem Land, in dem Sie leben. Die E-Mail-Adresse der UKU für solche Fragen steht in der FCI-Mitteilung.